Kosten

Unsere Devise lautet: Niedrige Kosten und Spitzenleistung!

Unsere Mitarbeiter/-innen werden nach dem Tarifvertrag des „Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA)“ bezahlt.

Als Arbeitgeber bezahlen Sie nur die tatsächlich bei Ihnen geleisteten Arbeitsstunden. Das heißt, dass Sie sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen nicht zu kümmern brauchen. All das zählt mit zu den arbeits- und sozialrechtlichen Obliegenheiten der PSA GmbH, die auch die Löhne und Gehälter für gesetzliche Feiertage zahlt. Des Weiteren beteiligt sich die PSA auch an den Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und meldet ihre Mitarbeiter/-innen bei der Unfallversicherung an.

Die PSA GmbH ist im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und erfüllt damit alle genehmigungspflichtigen Voraussetzungen.

Die Höhe des Honorars ist gestaffelt nach Qualifikation des Mitarbeiters und Art des Einsatzes in Ihrer Firma.
Die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis der überlassenen Mitarbeiter ist kostenlos.

Eine Leistung, die sich rechnet. Überzeugen auch Sie sich!

 

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