Start Was sie als Mitarbeiter<br />wissen müssen
Was Sie als Mitarbeiter wissen müssen:
  • Ihren Arbeitsvertrag schließen Sie generell mit der PSA GmbH. Dabei gelten die ganz normalen arbeitsrechtlichen   
         Rahmenbedingungen, an denen sich jedes Arbeitsverhältnis in Deutschland messen lassen muss. Der Unterschied
         zu einer herkömmlichen Festanstellung besteht darin, dass Sie von der PSA GmbH für einen bestimmten Zeitraum
         an ein Unternehmen entliehen werden. Ziel der PSA GmbH ist natürlich die dauerhafte Integration. Wir sind mit
         unseren vielschichtigen Bemühungen in der Vergangenheit diesbezüglich sehr erfolgreich gewesen. Über den so
         genannten Klebeeffekt auf der einen und umfassende Beratung, Betreuung und auch Qualifizierung auf der
         anderen Seite haben wir bereits sehr vielen arbeitsuchenden Menschen dabei geholfen, eine Festanstellung zu
         erhalten.
  • Ihre Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des „Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA)“. Die
         Höhe der Vergütung richtet sich nach Ihrer Qualifikation und dem Einsatzgebiet. Sie ist im gültigen Arbeitsvertrag
         geregelt.
  • Als Mitarbeiter der PSA genießen Sie grundsätzlich Kündigungsschutz. Für den Fall, dass Sie an ein Unternehmen entliehen
         wurden und dieses mit Ihren Leistungen nicht zufrieden ist, besteht die Möglichkeit, ausgetauscht zu werden. Das 
         Arbeitsverhältnis zwischen der PSA GmbH und Ihnen bleibt davon zunächst unberührt. Sollten Sie jedoch generell
         Leistung verweigern oder Vorgesetzten/Kollegen mit beleidigenden Äußerungen entgegentreten, können Abmahnung
         und Kündigung die Folge sein.
  • Neben den Bemühungen, die wir als PSA GmbH einbringen, um Sie in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln, erwarten wir
         auch eigene Integrationsbemühungen. Ihre Mitarbeit ist also zwingend erforderlich.
  • Sollten wir erkennen, dass Integrationsbemühungen erfolglos bleiben, weil es Ihnen an Qualifikation mangelt, bieten wir 
         Ihnen ggf. die Möglichkeit an, sich weiterzubilden. Ein Rechtsanspruch auf finanzierte Weiterbildung besteht jedoch nicht.
         Die konsequente Weigerung, sich weiterzubilden und damit eigene Integrationsbemühungen einzubringen, kann eine
         Kündigung nach sich ziehen.
  • Als Mitarbeiter der PSA GmbH haben Sie – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – nach Ausscheiden aus dem
         Unternehmen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis durch die PSA GmbH.
  • Da die Unternehmen, in denen Sie als Arbeitnehmer zum Einsatz kommen, zumeist einen versierten Überblick über Ihre
         Leistungen haben, bemühen wir uns zudem darum, eine Beurteilung der entsprechenden Firmen zu erhalten. Dies liegt
         im Ermessen der jeweiligen Firmen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
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